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Suche nach rechtssicherer und dauerhafter Lösung


Die Stadt Lüdenscheid wird ein Durchfahrtsverbot für den überregionalen Lkw-Transitverkehr erst ab dem 10. Juni anordnen. Das gab Bürgermeister Sebastian Wagemeyer nach dem „A45-Spitzengespräch“ am Dienstag, 21. März, bekannt. Die Entscheidung der Stadtverwaltung löste an einigen Stellen, vor allem bei Anwohnern der Umleitungsstrecke, Kritik und Unverständnis aus. Die zentrale Frage dabei: Warum kommt das Verbot erst so spät? Darauf gibt es gleich mehrere Antworten.

Noch immer sind rechtliche Fragen für die Einführung eines Lkw-Verbotes zu klären. Zum Beispiel: Wie genau ist der Durchgangsverkehr zu definieren – und wer fällt darunter? „Leider warten wir nach wie vor auf verbindliche Aussagen aus dem zuständigen Bundesverkehrsministerium“, sagt Sebastian Wagemeyer. Damit fehlt aktuell auch die Grundlage für eine saubere rechtliche Regelung. Und damit wiederum droht die Gefahr, dass ein Verbot auf dem Klageweg im Handumdrehen gekippt werden könnte.

„Damit wäre erst recht niemandem geholfen“, gibt der Bürgermeister zu bedenken. Hinzu kommt: Ohne klare juristische Definition fehlt der Polizei, die für Kontrollen des fließenden Verkehrs zuständig ist, die rechtliche Handhabe, um Vergehen zu ahnden. Damit wäre das Verbot ebenfalls wirkungslos.

Anwohner und Wirtschaft haben berechtigte Interessen

Darüber hinaus erklärt Wagemeyer, dass eine „saubere Lösung“ auch im Sinne der Unternehmen in Lüdenscheid und der Region getroffen werden müsse: „Unsere Firmen sind Arbeitgeber für zehntausende Menschen. Sowohl die Anwohner der Umleitungsstrecke als auch der Wirtschaftsverkehr haben berechtigte Interessen, die wir schützen, berücksichtigen und sorgsam abwägen müssen.“



Quelle: Luedenscheid.de

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