Letzte Formalitäten müssen noch geklärt und bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, aber: Die Regelungen für das Verbot, das den reinen Lkw-Durchgangsverkehr ab dem 10. Juni aus dem Lüdenscheider Stadtgebiet heraushalten soll, stehen fest. Wie das genau funktionieren soll und welche Schwierigkeiten auf dem Weg dahin zu bewältigen waren, hat die Stadtverwaltung am Mittwoch, 10. Mai, in einer gemeinsamen Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses erläutert.
„Der Schwerlastverkehr war von Anfang an das größte Problem“, sagte Christian Hayer. Deswegen, so der Chef der Lüdenscheider Verkehrsplanung, habe sich die Stadtverwaltung schon kurz nach Beginn der A45-Vollsperrung für eine „großräumige Lösung“ ausgesprochen. Heißt: Der Lkw-Transitverkehr hätte über das Autobahnnetz umgeleitet werden sollen. Die nötige Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) blieb jedoch aus. Deswegen musste der Fachdienst ein Lkw-Verbot ausarbeiten, das auf Lüdenscheider Stadtgebiet gilt, rechtssicher ist und mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Einklang steht.
„Das hat uns alle viel Arbeit, Zeit und Nerven gekostet und war sehr zermürbend“, stellte Bürgermeister Sebastian Wagemeyer klar. Zwar sei die Stadt „am Ende allein für die Umsetzung“ verantwortlich. Auf dem Weg zum Verbot seien aber zahllose Absprachen mit dem Märkischen Kreis, der Bezirksregierung Arnsberg, der Kreispolizeibehörde sowie Land und Bund und einer Anwaltskanzlei nötig gewesen. Eine weitere zentrale Herausforderung: „Wir müssen den Interessen der Anwohner, aber auch der Nachbarkommunen und der heimischen Wirtschaftsverkehre gerecht werden“, betonte Wagemeyer.
Unterm Strich also eine hochgradig komplexe und komplizierte Angelegenheit. Die Lösung dafür sieht wie folgt aus und soll am 10. Juni in Kraft treten:
Der 75-Kilometer-Radius
Lkw dürfen durch Lüdenscheid fahren, wenn
- sie im Stadtgebiet be- oder entladen werden.
- die Entfernung zwischen dem ersten Beladeort und dem Ziel nicht größer als 75 Kilometer ist.
- sie eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können (siehe nächster Punkt).
Ausnahmegenehmigungen
Nach Auslegung der Radius-Regelung dürfte ein Lkw, der beispielsweise in Meinerzhagen beladen wird und nach Hamburg als Ziel hat, nicht durch Lüdenscheid fahren. Um den regionalen Wirtschaftsverkehr zu schützen, können Betriebe mit Sitz in den unmittelbar angrenzenden Kommunen daher Ausnahmegenehmigungen für die Durchfahrt beantragen. Als direkte Nachbarn gelten: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle und Werdohl.
Firmen aus anderen Städten und Gemeinden können ebenfalls eine Sondererlaubnis anfordern, müssen ihren Antrag aber plausibel begründen. Der Fachdienst Bauservice der Stadt Lüdenscheid wird die Genehmigungen ausstellen. Wichtig: Die Stadtverwaltung gibt rechtzeitig bekannt, ab wann und auf welchem Wege die Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können. Aktuell ist das noch nicht möglich.