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Lockerungen der Corona-Manahmen ab 1. Februar


Am Mittwoch, 1. Februar, tritt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, die weitere Lockerungen der Corona-Manahmen vorsieht. Die wichtigste Neuerung: Die Isolationspflicht fr Infizierte entfllt.

Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sind knftig nicht mehr dazu verpflichtet, sich in Isolation zu begeben. Infizierten wird jedoch dringend empfohlen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen, sobald sie sich in Innenrumen auerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.

Besondere Vorsichtmanahmen gelten fr Einrichtungen fr vulnerable Personen wie Krankenhuser oder Pflegeheime. Diese drfen von Infizierten fr volle fnf Tage nicht betreten werden. Beschftigte dieser Einrichtungen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, drfen ihre Ttigkeit erst dann wiederaufnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, frhestens aber nach fnf Tagen.

Auch in Schulen und Kindertagessttten entfallen die bisherige fnftgige Isolationspflicht im Falle einer Infektion sowie die anlassbezogenen Testungen. Zudem wird die Maskenpflicht im ffentlichen Personennahverkehr (PNV) zum 1. Februar aufgehoben.

Ldenscheid, 30. Januar 2023



Quelle: Luedenscheid.de

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