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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied


Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 01.03.2023.

 

 

Bekanntmachung
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

 

 

Das Mitglied des Rates der Stadt Kierspe, Herr Jan Nicolaus Brück, hat seinen Verzicht gemäß § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf sein in der Kommunalwahl am 13.09.2020 erworbenes Ratsmandat mit Wirkung zum 15.02.2023 erklärt. Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wird festgestellt, dass als Nachfolgerin aus der Reserveliste der CDU

Frau Eva Schriever, wohnhaft in 58566 Kierspe, Jubachweg 3,

ab dem 22.02.2023 in den Rat der Stadt Kierspe nachrückt.

Frau Schriever hat mit Erklärung vom 21.02.2023, eingegangen am 22.02.2023, das Ratsmandat angenommen.

Gegen diese Feststellung kann

  • jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Die öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe unter www.kierspe.de (Rat und Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.

Kierspe, 27.02.2023

Olaf Stelse
Wahlleiter



Quelle: Kierspe.de

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