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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied


Erschienen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 04.01.2023.

 

 

Bekanntmachung
Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

 

 

Das Mitglied des Rates der Stadt Kierspe, Frau Samantha Witt, hat Ihren Verzicht gemäß
§ 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) auf ihr in der Kommunalwahl am 13.09.2020 erworbenes Ratsmandat mit Wirkung zum 31.12.2022 erklärt. Gemäß § 45 Abs. 1 KWahlG wird festgestellt, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der SPD

Herr Albert Nedosyp, wohnhaft in 58566 Kierspe, Anni-Wienbruch-Weg 9a

ab 01.01.2023 in den Rat der Stadt Kierspe nachrückt.

Herr Nedosyp hat mit Erklärung vom 15.12.2022, eingegangen am 19.12.2022, das Ratsmandat angenommen.

Gegen diese Feststellung kann

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Kierspe, 19.12.2022

Olaf Stelse
Wahlleiter



Quelle: Kierspe.de

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