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Brückensprengung: Hier wird gesperrt


In einem direkten Radius von etwa 200 Metern rund um die Talbrücke Rahmede gilt am 7. Mai ab 9 Uhr ein absolutes Betretungsverbot zum Schutz für Leib und Leben. Das heißt, hier darf kurz vor der Sprengung nicht einmal der Sprengmeister selbst einen Fuß hineinsetzen. Der gesamte Bereich wird durch eine Menschenkette des Technischen Hilfswerks abgesichert.

Der Sperrbereich ist in der Allgemeinverfügung in einer Karte dargestellt und umfasst die folgenden Gebäude mit den dazugehörigen Grundstücken:

Altenaer Straße
ungerade Hausnummern – 225a, 225b, 227, 229, 231, und 233 sowie
gerade Hausnummern – 188, 190, 192, 192a, 194, 196, 198, 200, 202, 204, 206 und 208

Im Wiesental
Hausnummern 1, 2, 3, 5, 7, 9, 11 und 11a

Sperrbereich 2: Betretungsverbot mit Ausnahmen

Ein Betretungsverbot gilt am 7. Mai auch in den beiden Bereichen, die eine Zufahrt zum Sperrbereich 1 bieten. Das sind zwei Bereiche an der Altenaer Straße: von Lüdenscheid kommend vom Abzweig „Im Grund“ bis zum Beginn des Sperrbereichs und aus Richtung Altena kommend vom Abzweig Rathmecker Weg bis zum Beginn des Sperrbereichs 1. Die Bereiche sind Rot in der Karte eingezeichnet.

Während sich im Sperrbereich 1 niemand aufhalten darf, gelten für den Sperrbereich einige Ausnahmen:

Hier dürfen sich die Anwohner aus dem evakuierten Sperrbereich 1 und die Anwohner des Sperrbereichs 2 aufhalten, genauso wie die Verantwortlichen der hier gelegenen Gewerbebetriebe. Außerdem zugelassen sind Personen, die an diesem Tag für die beteiligten Behörden, Organisationen und Firmen im Dienst sind sowie von der Autobahn GmbH akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien.



Quelle: Luedenscheid.de

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