Dienstag, Juni 6, 2023
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Antragsverfahren zum Heizkostenzuschuss in NRW gestartet – Finanzielle Hilfen für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle


Eine Erstattung kann bis zum 20.10.2023 für folgende Energieträger beantragt werden:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle bzw. Koks

Mit Beschluss des deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2022 wurde ein Referenzpreis des Jahres 2021 gebildet. Dieser muss um mindestens 100 % gestiegen sein, damit Verbraucher die vorgesehenen Härtefallhilfen zugesprochen bekommen. Eine darüberhinausgehende Belastung wird zu 80 % durch den Heizkostenzuschuss getragen.

Außerdem gilt ein Mindestbetrag von 100 € pro Haushalt, damit der Zuschuss auch ausgezahlt wird. Der Maximalbetrag wurde auf eine Höhe von 2.000 € pro Haushalt gedeckelt.

Die Landesregierung hat für die Antragsstellung ein digitales Portal erarbeitet. Hier wird zunächst per Rechner ermittelt, ob Sie für den Heizkostenzuschuss die geschilderten Voraussetzungen zu Preisverdopplung und Mindestbetrag erfüllen. Der Link zum Antragsportal lautet wie folgt:

https://www.heizkostenhilfe.nrw/



Quelle: Hemer.de

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